Baustellenverordnung §3 "Koordinierung":
(1) Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, hat der nach §4 Verantwortliche einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.
Fast 40% aller gemeldeten tödlichen Arbeitsunfälle aus allen Branchen geschehen auf Baustellen!
Mehr als jeder dritte Todesfall auf Baustellen beruht auf einen Absturz-Unfall!
Unfallfaktor Mensch:
Versagende Bremsen, gerissene Kranseile etc. treten nach Auswertungen der Arbeitsunfall- Geschehen eher selten auf.
Je nach Studie ist bei zwischen 70 und auch weit über 90% der Arbeitsunfälle das Verhalten eines Mitarbeiters ursächlich!
Daraus folgt:
Diese Unfälle sind vermeidbar!
Quelle:
Praxishandbuch SiGeKo
Der Koordinator zeigt Präsenz, dies erfolgt u.a. durch gemeinsame Besprechungen und regelmäßige, unangekündigte Begehungen auf der Baustelle. Auch die RAB 30 (2003) (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen), ...
fordert explizit, das Zusammenwirken der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und und Gesundheitsschutz zu organisieren.
Vorankündigung:
Erstellen einer Vorankündigung nach BaustellV und rechtzeitige Übermittlung an die zuständige Behörde. (Mindestens 14 Tage vor Baustelleneinrichtung)!
SiGe- Plan:
Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes vor der Einrichtung der Baustelle.
Aktualisierung des Planes bei Verzögerungen einzelner Bauabschnitte an die tatsächlichen Gegebenheiten.
Koordination:
Koordination der Maßnahmen nach Arbeitsschutzgesetz beim Zusammenwirken verschiedener Arbeitgeber und Gewerke.
Kontrolle auf der Baustelle:
Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes durch regelmäßige und unangekündigte Begehungen der Baustelle.
Bei Bedarf Kommunikation mit den Behörden.
Unterlage:
Erstellung von Unterlagen für eventuelle spätere Arbeiten an der baulichen Anlage.
Nutzen Sie den Direkt Kontakt.
Wir kümmern uns um Ihr Anliegen.
planungsbuero soehnlein1
Architekt Dipl.-Ing. (FH) Jörg Söhnlein VDI
Am Hopfengarten 10
91315 Höchstadt an der Aisch
Telefon: +49 9193 6281256
E-Mail: sigeko(at)soehnlein1.de
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